15. Mär. 2018, 16:46 Uhr
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Baureglements Art. 12 ZÖN B Kindergärten.
bestehend aus:
Änderung Baureglement
Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Moosseedorf hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baureglements Art. 12 ZÖN B Kindergärten am 12. Februar 2018 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung)
Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Der Gemeinderat