24. Aug. 2017, 12:54 Uhr
bfu-Sicherheitstipp September: Achtung mit Skateboards, Trottinette, Kinderräder, Rollschuhe & C
Als fahrzeugähnliche Geräte (fäG) werden mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel bezeichnet, die ausschliesslich durch eigene Körperkraft angetrieben werden. Dazu gehören Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette und Kinderräder (für Kinder im vorschulpflichtigen Alter).
Allein beim Inline-Skating und Rollschuhfahren verletzen sich jährlich gegen 7'220 Personen. Am häufigsten sind Ellbogen, Unterarme und Hände betroffen. Rund 40 % tragen beim Inline-Skating einen Helm und nur 15 % eine komplette Schutzausrüstung. FäG sind grundsätzlich auf Trottoirs, Fuss- und Radwegen, Längsstreifen für Fussgänger sowie in Fussgänger-, Begegnungs- und Tempo-30-Zonen und auf verkehrsarmen Nebenstrassen ohne Trottoir, Fuss- und Radweg entlang der Strasse erlaubt.
Bei schlechter Sicht müssen Nutzer von fäG vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht am Körper oder am Gerät tragen.
Tipps:
- Lernen Sie richtig Inline skaten, Trottinett und Rollbrett fahren.
- Tragen Sie die Schutzausrüstung bestehend aus Helm, Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschutz.
- Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, fahren Sie vorausschauend und seien Sie bremsbereit.
- Beachten Sie die unterschiedlichen Vorschriften bei der Benützung von fäG zum Spielen bzw. als Verkehrsmittel sowie die speziellen Regeln für Kinder im vorschulpflichtigen Alter.