Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 20
Der Gemeinderat Moosseedorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 13. Dezember 2024 bis 19. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung Moosseedorf öffentlich auf. Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung sowie auf der Website der Gemeinde www.moosseedorf.ch eingesehen werden.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Moosseedorf schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gemeinde Moosseedorf, 10. Dezember 2024
DER GEMEINDERAT
GEMEINDE MOOSSEEDORF